Werden Sie ein Sputnik!
Die freiwillige Mitgliedschaft in unserer Organisation ist für uns in erster Linie eine Geste, mit der Sie die Bedeutung unserer Arbeit anerkennen. Trotz der Tatsache, dass das Thema Behinderung in Deutschland so selten auf Russisch gehört wird, glauben wir, dass eine große Anzahl intelligenter Menschen neben uns lebt. Höflichkeit, Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Mitgefühl sind für sie keine leeren Worte.
Wenn Sie diese Seite lesen – Sie sind unsere Frau/unser Mann!
Mitglied unserer Gemeinschaft zu werden, bedeutet nicht nur, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Sie können sich aktiv an der Festlegung unserer Entwicklungsstrategie beteiligen, Ihre Ideen einbringen und sie gemeinsam mit uns umsetzen. Alles, was wir schaffen und anbieten, tun wir in erster Linie für die Familien, die unsere Mitglieder werden.
Jahresbeitrag
Familienmitgliedschaft € 45
Juristische Personen € 80
Selbsthilfegruppen ohne Gesellschaftsform: 5% ihrer Einnahmen, jedoch nicht weniger als € 40 und nicht mehr als € 100
Rechtlich unselbstständige Untergliederungen des Vereins: 3% ihrer Einnahmen
Rechtlich selbstständige Untergliederungen des Vereins: 3% ihrer Einnahmen
Sie können Ihre Mitgliedschaft ganz einfach und bequem ONLINE beantragen.
Zahlungsweise und Fälligkeit
Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung oder Dauerauftrag.
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 1. März fällig.
Erfolgt der Vereinsbeitritt zu einem späteren Zeitpunkt als der 1. Januar, wird der gesamte jährliche Mitgliedsbeitrag zu diesem Zeitpunkt fällig.
Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Berlin
IBAN: DE38 1005 0000 0190 7111 67
BIC: BELADEBEXXX
Inhaber: Die Sputniks e.V.
Verwendungszweck: Jahresmitgliedsbeitrag für Jahr 20.. Ihr Familienname
Verwendungszweck Dauerauftrag: Jahresmitgliedsbeitrag für laufendes Jahr Ihr Familienname
Änderung / Kündigung
Ein freiwilliger Austritt (eine Kündigung der Mitgliedschaft) oder Änderung der bestehender Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung per Brief,
E-Mail an [email protected] oder Facebook-Mitteilung gegenüber einem Mitglied des Vorstands.
Alternativ kann ein Änderungs-Kündigungsformular auf unserer Internetseite verwendet werden.
Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Es wird gebeten, alle ausstehenden Beträge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu begleichen.
Beim Ausscheiden aus dem Verein oder bei einer Änderung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.