Zahlreiche Sputnik-Selbsthilfegruppen in verschiedenen Städten erhalten seit 2018 kassenartübergreifende Gemeinschaftsförderung nach § 20h SGB V. Dies ermöglicht eine effektive Basisarbeit unserer Selbsthilfeaktivisten auf vielfältige Weise. Die Sputniks bedanken sich recht herzlich!